Der Präsident/in ist laut Satzung eines der vier Organe des BWRRV (Präsident/in, Präsidium, Delegiertenversammlung und Jugendvollversammlung). Er ist einer von nur drei Funktionären/innen die für den BWRRV alleinvertretungsberechtigt sind. Neben ihm sind das noch der Vizepräsidenten/in und Schatzmeister/in.
Seine Aufgaben umfassen laut Geschäftsordnung
- Repräsentation des Verbands
- Vertretung des Verbands gegenüber/Zusammenarbeit mit DRBV/LRRVs/LTV
- Koordination sämtlicher Vorgänge und Angelegenheiten des Verbands
- Ansprechpartner für alle Verbandsmitglieder
- Delegation von Aufgaben (falls erforderlich)
- Informatorische Mitwirkung bei der Sportpolitik des Verbands
- Wahrnehmung der durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben