Der Sportwart/in Rock’n’Roll und Boogie-Woogie ist laut Satzung Teil des Präsidiums (einem der vier Organe des BWRRV).
Seine Aufgaben umfassen laut Geschäftsordnung
- Organisation und Betreuung des gesamten Sportbereichs Rock ’n’ Roll, Boogie-Woogie und anderen Stilarten
- Führung der Ranglisten Rock ’n’ Roll und Boogie-Woogie bei Bedarf
- Vertretung des BWRRV sportspezifisch beim LTV
- Ansprechpartner für Rock’n’Roll- und Boogie-Woogie-Tanzpaare und alle im sportlichen Bereich tätigen Personen
- Wahrnehmung der durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben