Der Vizepräsident/in ist laut Satzung Teil des Präsidiums (einem der vier Organe des BWRRV) und neben dem Präsidenten/in und Schatzmeister/in einer von nur drei Funktionären/innen die für den BWRRV alleinvertretungsberechtigt sind.
Seine Aufgaben umfassen laut Geschäftsordnung
- Vertretung des Präsidenten in allen Aufgabenbereichen
- Landesmeisterschaften (Vorbereitung/Organisation)
- Mitgliederverwaltung (bezüglich Ein- und Austritten)
- Wahrnehmung der durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben