Änderung der Gültigkeit von BWRRV Zertifikaten
Auf seiner letzten Sitzung hat das Präsidium des BWRRV die Einführung einer begrenzten Gültigkeit von Wettbewerbsleiter und Wertungsrichter Zertifikaten beschlossen.
Im Detail sieht die neue Regelung folgendes vor:
- Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate ist auf zwei Jahre beschränkt.
- Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausbildung und endet jeweils am 31.12. des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.
Eine Verlängerung ist durch Teilnahme an einer Erhaltschulung oder durch Nachweis von mind. zwei Einsätzen in den zwei Jahren der Gültigkeit möglich. Die Verlängerung erfolgt
- durch Einsenden des Verlängerungsantrags mit dem alten Zertifikat anden Breitensportwart des BWRRV,
- oder durch Teilnahme an einer Erhaltschulung, Abgabe des altes Zertifikats und Ausstellung eines neuen Zertifikats gültig ab Schulungsdatum.
Für bestehende Wertungsrichter/Wettbewerbsleiter gilt: Wer
- in den letzten zwei Jahren (2016 und 2017) mindestens zwei Einsätze hatte, oder a) sein Zertifikat in 2016/2017 erworben oder
- 2016/2017 an einer Erhaltschulung teilgenommen hat
bekommt automatisch vom Breitensportwart ein neues Zertifikat gültig ab 01.01.2018 ausgestellt. Für alle anderen werden 2018 Erhaltschulungen angeboten.