Lizenzerhalt

Allgemeine Informationen zu BWRRV Schulungen und dem Lizenzerhalt für Rock’n’Roll (RnR) und Boogie-Woogie (BW)


Die Lizenzausstellung für Trainerassistenten und Trainer-B sowie A erfolgt über den DRBV. Trainer-C (Breiten- oder Leistungssport) erhalten eine Lizenz über die Landesverbände.


Die Landesverbände (bei uns der TBW) vergeben hierfür eine DOSB-Lizenz in gedruckter oder digitaler Form als A4-Dokument mit der Lizenznummer sowie dem Gültigkeitsdatum.


Hinweis: Der alte Lizenzpass ist inzwischen umgestellt und nicht mehr gültig!


Alle Ausbildungsmaßnahmen sowie der Lizenzerhalt sind in der ADO des DRBV geregelt. (Ausbildungs- und Dozenten Ordnung. Downloadbar auf der DRBV-Homepage) Hier findet man auch die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen sowie Inhalte.


Der Trainerassistent (TA) umfasst 40 LE (Lerneinheiten). Für BW ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich, falls eine Trainer-C Ausbildung (TC) angestrebt wird.


In der Regel sind das für zwei Wochenenden (Max. 10 LE/Tag) für RnR. Bei den Boogies kommt noch ein Prüfungswochenende (Lehrprobe und Tanzen) hinzu.


Der Trainer-C (TC) ist aufgeteilt in 50 LE rein fachlich und weitere 30 LE überfachliche Ausbildung. Das ergibt mit dem TA (40 LE) eine Gesamtausbildungszeit von 120 LE.


In Baden-Württemberg wird das in einer verzahnten Ausbildung an der Landessportschule Albstadt durchgeführt. Dort werden fachliche und überfachliche Inhalte kombiniert unterrichtet. Hierfür gibt es einen Grundlehrgang (Insgesamt eine Woche von Montag bis Freitag) sowie einen Aufbaulehrgang (eine weitere Woche). Die Ausbildung endet mit einer Prüfung des WLSB/DOSB an der Landessportschule. Hierfür ist eine dritte Woche (Prüfungswoche) vorgesehen. Die rein fachliche Prüfung (DRBV) muss vorher abgeschlossen sein.


Das führt dazu, das in Baden-Württemberg die Mindeststundenzahl für Trainer-C Ausbildungen (120 LE) überschritten wird. Hintergrund ist die Besonderheit, das die Prüfung mit einem staatlich anerkannten Abschluss (Zeugnis) endet, der solche Trainer-C befähigt Sportunterricht an Schulen in Baden-Württemberg zu geben.


Teilnehmer*innen aus anderen Landesverbänden sind möglich, müssen aber diese Besonderheiten beachten. Bitte hier beim Lehrwart im Einzelfall nachfragen.

Um eine gültige Lizenz zu verlängern werden für Trainerassistenten 10 LE und für Trainer-C 15 LE benötigt. Damit verlängert sich die Lizenz im ersten Jahr um 3 Jahre, danach jeweils um 4 Jahre.


Die DOSB Regeln zur Lizenzverlängerungen sehen vor, das die Lizenz zum Datum der Erhaltschulung verlängert wird und nicht mehr bis zum 31.12. des Jahres. Diese Regelung hat allerdings noch keinen Einzug in die ADO des DRBV gefunden.

Für Trainerassistenten wird die Verlängerung auf der Urkunde festgehalten und über den Dozenten oder Lehrwart dem DRBV gemeldet. Diese Urkunde am Besten mitbringen.


Für die Verlängerung von Trainer-C Lizenzen muss die Teilnahmebescheinigung entweder an den Lehrwart (Lehrwart BWRRV, Ralf-Stefan Zajonc, Christmannsweg 1, 79206 Breisach am Rhein, Email: lehrwart@bwrrv.de) oder zum TBW (TBW Geschäftsstelle, Ilka Scheible, Paul-Lincke-Straße 2, 70195 Stuttgart, Email: geschaeftsstelle@tbw.de ) gesendet werden.


Trainer-B oder Trainer-A senden Ihre Bestätigung an die DRBV Geschäftsstelle. (DRBVGeschäftsstelle, Kirchbergstraße 2 86157 Augsburg. Email: geschaeftsstelle@drbv.de)


Unter folgenden Voraussetzungen können externe Schulungen anerkannt werden:

  • Es haltet sich nicht um einen kommerziellen Anbieter.
  • Die Schulungsinhalte wurden im Vorfeld mit dem Dozententeam des DRBV abgesprochen.
  • Ein Dozent des DRBV ist anwesend und leitet den Lehrgang.
  • Der Lizenzerhalt wurde VOR dem Lehrgang vom DRBV genehmigt.
  • Es handelt sich um eine anerkannte Ausbildungsmassnahme anderer Verbände (→ ADO)

Eine Verlängerung der Lizenz ist durch Teilnahme an einer Neuausbildung zum Trainerassistenten
oder Trainer-C nicht mehr möglich.


Die Lizenz verliert nicht sofort Ihre Gültigkeit nach Ablauf des Gültigkeitsdatums sondern erst nach Ablauf des dritten Jahres. Bis dorthin ist die Wiederherstellung der Gültigkeit durch zusätzliche Schulungen (15 – 30 LE) möglich.


Die Anzahl und Länge der Schulungen hängt von vielen Faktoren ab. Daher kann es sinnvoll sein, nicht bis kurz vor Ende der Gültigkeit zu warten um die Lizenz zu verlängern.

Stand: Oktober 2023