Infoletter BWRRV Nr. 52 – Förderung Breitensport- und Turnierpaare [FINANZEN]
Neue Förderregeln für Paare im Breiten- und Turniersport
Lieber Vereinsvorstände,
auf seiner Präsenssitzung vom 28. Oktober 2023 hat das Präsidium des BWRRV eine Förderung von Breitensportpaaren wie folgt beschlossen:
Breitensportpaare, die an mindestens 3 auswärtigen Breitensportwettbe-werben teilnehmen (der BSW des eigenen Vereins zählt explizit nicht mit), werden je Saison mit 50€ je Paar gefördert.
Die Förderung ist durch die Vereine für alle Paare des Vereins beim Schatzmeister BWRRV unter Angabe der Bankverbindung jedes Paares fristgerecht zu beantragen.
Stichtag für die Abrechnung ist in Anlehnung an den BWRRV-Cup der 30.09. jedes Kalenderjahres.
Die Förderung wird erstmalig für die BWRRV-Cup Saison 2023/24 gewährt und ist dementsprechend erstmalig bis zum 30.09.2024 einreichbar.
Nach dem Stichtag eingegangene Anträge können für die Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
In derselben Sitzung wurde die Förderung von Turnierpaaren wie folgt beschlossen:
Turnierpaare können für die vergangene Saison jeweils bis zum 30.09. eines Kalenderjahres (in Anlehnung an die Saison, welches jeweils mit der Deutschen Meisterschaft endet) unter Vorlage der Nachweise beim Schatzmeister des BWRRV eine Förderung beantragen.
Die Gewährung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung des Präsidiums.
Alle Details findet Ihr auch im Anhang oder auf unserer Homepage unter Nachrichten (Schlagwort Infoletter).
Diese Informationen bitte wie immer in geeigneter Weise in den Vereinen an alle Trainer, Paare und Verantwortlichen insbesondere Kassenwarte (m/w/d) weiterleiten.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Präsidium